Mehr Geld im Portemonnaie, mehr Liquidität für Betriebe

OMW • 10. April 2022

Die Ampel-Koalition hat das erste Steuerentlastungsgesetz auf den Weg gebracht. Es sieht vor, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer sowie den Grundfreibetrag anzuheben.

Sichern den Bürgerinnen und Bürgern mehr Geld im Portemonnaie und Betrieben mehr Liquidität, sagt Bundesfinanzminister Christian Lindner im Bundestag.




Der Bundestag debattierte am Freitag in erster Lesung über den Entwurf der Ampel-Koalition für ein Steuerentlastungsgesetz. „Wir sichern den Bürgerinnen und Bürgern mehr Geld im Portemonnaie und Betrieben mehr Liquidität“, sagte Finanzminister Christian Lindner bei der Einbringung des Vorhabens. Angesichts einer von hoher Unsicherheit geprägten Lage sei es ein Gebot ökonomischer und politischer Vernunft, das Wachstum in Deutschland zu stärken, Inflationsrisiken entgegenzutreten und Härten abzufedern, sagte Lindner. Das Ziel: Mehr Netto vom Brutto — unter anderem durch die Anhebung von Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag und Pendlerpauschale. Eine Familie mit zwei Erwerbstätigen wird so insgesamt um gut 500 Euro entlastet. „So stützen wir Zuversicht in langfristig gute wirtschaftliche Entwicklung.“


Schnell und unbürokratisch entlasten


Die Koalition wolle auch „die bei den Menschen ankommende gefühlte Inflation“ dämpfen, führte Lindner aus. “Zur Ehrlichkeit gehört aber eines dazu: Die Mittel des Staates sind endlich.“ Daher müsse er sich vor allem an „die am stärksten Betroffenen“ wenden und „wirtschaftliche Strukturbrüche verhindern“. Die im Steuerentlastungsgesetz 2022 zusammengefassten Maßnahmen haben laut Lindner ein Gesamtvolumen von 4,5 Milliarden Euro.

„Mit dem Entwurf des Gesetzes geht es um die Bürgerinnen und Bürger direkt und unmittelbar. Wir wollen sie schnell und unbürokratisch entlasten. Wir helfen vor allem den Haushalten, die in besonderer Weise von Härten betroffen sind. Aber wir nehmen auch die Sorgen der breiten Mitte wahr.“ Lindner kündigte zudem an, dass Unternehmen in Deutschland, die unter den wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs leiden, staatliche Hilfen bekommen werden. „Nichtstun ist in dieser Lage keine Option“, sagte Lindner.


Schutzschild für Firmen


Die Bundesregierung will daher einen milliardenschweren „Schutzschild“ für Firmen errichten, die von Folgen des Ukraine-Kriegs und hohen Energiepreisen belastet sind. Das Maßnahmenpaket sieht unter anderem einen „zeitlich befristeten und eng umgrenzten“ Kostenzuschuss zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene Unternehmen vor. Lindner sagte, es werde bei diesem Zuschuss mit Kosten für den Steuerzahler in Höhe von fünf Milliarden Euro gerechnet.

Außerdem soll es für belastete Firmen ein Kreditprogramm über die staatliche Förderbank KfW geben mit einem Volumen von bis zu 7 Milliarden Euro sowie Bürgschaften. Geplant ist auch ein Finanzierungsprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen gefährdete Unternehmen. Die Bundesregierung will standardisierte Kriterien erarbeiten, um Unternehmen kurzfristig Kreditlinien der KfW zu gewähren, die mit einer Bundesgarantie unterlegt sind. Dafür sei ein Kreditvolumen von insgesamt bis zu 100 Milliarden Euro vorgesehen.

Lindner sagte, es sollten Schäden durch die Folgen des Kriegs auf die deutsche Wirtschaft begrenzt werden. „Wir wollen Härten abfedern und Strukturbrüche verhindern.“ Er sprach von einem wirtschaftspolitischen „Stoßdämpfer“. Die Hilfen seien aber zielgenau, mit dem Geld der Steuerzahler werde man sorgfältig umgehen. Das Paket sei für den Steuerzahler schonend, für die Wirtschaft sehr wirksam.



Die Ampel-Koalition hatte sich noch vor Beginn des Ukraine-Kriegs angesichts der gestiegenen Energiepreise auf ein erstes Entlastungspaket geeinigt. Dieses sieht vor, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro anzuheben sowie den Grundfreibetrag für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro. Allein im Jahr 2022 entlastet die Ampelkoalition so die Bürger um deutlich über vier Milliarden Euro.

Die eigentlich erst am 1. Januar 2024 anstehende Erhöhung der Pendlerpauschale für Fernpendler soll vorgezogen werden und rückwirkend zum 1. Januar 38 Cent betragen. Diese Maßnahme ist bis 2026 befristet. Die Koalition hat sich inzwischen auf ein weiteres Entlastungspaket geeinigt. Spätestens bis zum Herbst wird der Bericht zur kalten Progression erwartet, auf dessen Grundlage der Einkommensteuertarif an die Inflationsentwicklungen angepasst wird.


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