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Menschen mit Inflation nicht allein lassen

weber-liesborn • Feb. 15, 2022

Angesichts der aktuellen Preissteigerung und Inflation will Bundesfinanzminister Christian Lindner die Menschen über den Strompreis und den Einkommensteuertarif entlasten.

Bundesfinanzminister Christian Lindner will die Menschen mit der Geldentwertung nicht allein lassen.



Die Preise stiegen wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Insbesondere der zuletzt starke Anstieg der Energiepreise bereitet vielen Menschen Sorgen. Für Bundesfinanzminister Christian Lindner ist die Preissteigerung „ein enormes soziales, enormes wirtschaftliches Problem“. Im Steingarts Morning Briefing-Podcast betont der FDP-Chef: „Wir dürfen die Menschen mit der Geldentwertung beziehungsweise den Preissteigerungen nicht allein lassen.“ Als Reaktion auf die Inflation müsse laut Lindner zum einen die EEG-Umlage frühzeitig entfallen, zum anderen müssen aber auch die Staatsfinanzen wieder zurück zur Normalität der Schuldenbremse geführt werden. Außerdem spricht sich Lindner dafür aus, im Steuersystem die Kalte Progression zu korrigieren. Über die Anpassung des Einkommensteuertarifs an die Inflation für den Haushalt 2023 und 2024 mit einem Rückbezug auf das Jahr 2022 möchte der Finanzminister die Bürgerinnen und Bürger entlasten. So könne zügig ein Inflationsausgleich in Aussicht gestellt werden.


EEG-Umlage abschaffen

Bereits vor einigen Tagen kündigte Bundesfinanzminister Christian Lindner an, die Bundesregierung werde „schnellstmöglich in diesem Jahr die sogenannte EEG-Umlage abschaffen und fortan aus dem Bundeshaushalt finanzieren. Denn: „Das entlastet einen privaten Haushalt mit rund durchschnittlich 150 Euro im Jahr“, so Lindner. Im Steingart-Podcast betont der Finanzminister: „Die Strompreise steigen stark, weshalb der Staat nicht noch eine zusätzliche Umlage auf die gestiegenen Strompreise erheben sollte.“ Daher wäre es „richtig und sinnvoll auf die EEG-Umlage schon im Laufe des Jahres zu verzichten.“








Solide Staatsfinanzen

Eine weitere Maßnahme gegen die Inflation betreffe auch die Staatsfinanzen, die zurück zur Normalität der Schuldenbremse gebracht werden müssen, „auch als ein Signal nach Europa, dass wir die Staatsverschuldung nicht uferlos ausweiten können“, so Lindner. Die Neuverschuldung von 100 Milliarden Euro im laufenden Jahr agieren dabei als Signal der Stabilität. „Da wir ab dem Jahr 2023 die Schuldenbremse einhalten wollen, müssen sich alle neuen Konsumausgaben schon in diesem Jahr daran messen lassen, ob sie unter den Vorgaben der Schuldenbremse auf Dauer finanzierbar sind“, betont Lindner in einem Interview mit dem Handelsblatt. „Eine Ausnahme bilden nur notwendige Investitionen und wirtschaftlichen Folgeschäden der Pandemie, für die mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2021 Vorsorge in Höhe von 60 Milliarden Euro getroffen wurde.“

Es sei fraglos, dass die Inflationsentwicklung im Euro-Raum eher von Nachholeffekten der Coronakrise, Probleme bei den Lieferketten und vor allem durch die steigenden Energiepreise geprägt sei. Darauf müsse die Regierung reagieren, indem sie zum Beispiel gezielt die Menschen und die Betriebe entlastet. Dennoch empfehle es sich sehr, „die Verschuldung in der Wirtschafts- und Währungsunion zu reduzieren, damit nicht das Risiko besteht, die Handlungsfähigkeit der Notenbank einzuschränken, weil sie Rücksicht nehmen muss auf die Staatsfinanzierung“, betont der Finanzminister. „Die Normalität ist die Finanzierung der Staaten unabhängig von der Geldpolitik“, so Lindner und wirbt dafür, zu den Fiskalregeln zurückzukehren.


Kalte Progression ausgleichen

Die dritte Entlastungsperspektive betreffe den Ausgleich der kalten Progression. „Die vorherige Bundesregierung hat die Inflationsentwicklung unterschätzt und deshalb die kalte Progression in diesem Jahr nicht voll ausgeglichen“, erklärt Lindner im Handelsblatt. Das könne man nicht auf die Schnelle reparieren, weil die Etatplanungen weit fortgeschritten sind und „Änderungen des Steuertarifs im laufenden Jahr zu viel bürokratischem Aufwand führen würden.“ Dennoch will Lindner mit dem Haushalt 2023, dessen Eckwerte am 9. März 2022 vom Kabinett beschlossen werden sollen, die Einkommensteuertarife an die Inflation, mit Rückbezug auf das Jahr 2022, großzügig anpassen. So könne zügig ein Inflationsausgleich in Aussicht gestellt werden.


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