Neuer Erlass für Sammelunterkünfte
Düsseldorf regelt Umgang mit Sammelunterkünften durch Erlass
Wie der Vorsitzende der FDP Wadersloh erfahren hat, ist die Landesregierung in Düsseldorf in Sachen Unterbringung von Werksvertragsarbeitnehmern tätig geworden. Werner der aktuell als FDP Kandidat für den Kreistag Warendorf und den Rat der Gemeinde Wadersloh kandidiert, hat diese Problematik nicht aus den Augen gelassen und weiterverfolgt. So hat Werner aktuell erfahren, dass die Ministerien für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung gemeinsamen für den behördlichen Umgang mit den sogenannten Sammelunterkünften einen Erlass herausgegeben haben.
Zuletzt Aufgrund der Corona Masseninfektionen von Beschäftigten der Fleischindustrie in den Kreisen Gütersloh und Warendorf wurde der Fokus auf die Unterbringung der vielen Menschen gerückt, die dort im Rahmen Werkverträgen tätig sind, erläutert Werner die Sachlage. Diese Menschen, die oft aus Osteuropa stammen, werden häufig in Sammelunterkünften untergebracht. Hierbei handelt es sich um Ein- oder Mehrfamilienhäuser, aber auch um ehemalige Gaststätten oder Pensionen. Eine Problematik die auch Wadersloh betrifft, da es auch in Wadersloh derartige Unterkünfte gibt. In der Vergangenheit wurde dabei oftmals eine Überbelegung oder eine eingeschränkte Bewohnbarkeit bei diesen Unterkünften festgestellt, einige wenige Unterkünfte wurden sogar als unbewohnbar eingestuft. Nach den Erkenntnissen von Werner wurden derartige schlimme Bedingungen in Wadersloh bisher nicht vorgefunden.
Die Kreise und Kommunen in NRW hatten bisher nur wenig Möglichkeiten, hier gezielt zu ermitteln und eingreifen zu können, damit eine angemessene Unterbringung in diesen Sammelunterkünften sichergestellt werden kann, fasst Werner zusammen. Oft scheiterte es schon an einer gesetzlichen Ermächtigung der Behörden, die Wohnung ohne Zustimmung der Eigentümer zu besichtigen, führt Vorsitzender Werner weiter aus.
Mit dem neuen Erlass werden aus Düsseldorf nun genaue Vorgaben für Unterkünfte in den Bereichen Baurecht und Wohnungsaufsicht gemacht, damit Kreise und Kommunen eine bessere Handhabe in Fällen von unzureichender Unterbringung haben. Der FDP Vorsitzende hofft nun, dass sich der neue Erlass auch in der Praxis bewähren wird, so dass eine menschenwürdige Unterbringung in allen Unterkünften dauerhaft sichergestellt werden kann.
Der Runderlass ist hier veröffentlicht: