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Barrierefreie Informationstechnik NRW

OMW • Sept. 17, 2020

Webseiten von Behörden in NRW müssen zukünftig  barrierefreie Zugänge haben.

Mensch mit Laptop als Symbolfoto

Symbolfoto


Bereits im 2016 hat die EU die Richtlinie 2016/2102 mit dem Ziel erlassen, auch die digitalen Zugänge zu Behörden und Ämtern barrierefrei werden zu lassen und gibt darin vor, wie die barrierefreie Informationstechnik hierfür zu gestalten ist. Im Jahr 2019 wurden diese Vorgaben in das Behindertengleichstellungsgesetz NRW aufgenommen und zugleich wurde die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung NRW erlassen. 


Somit haben alle Behörden und andere öffentliche Stellen in NRW, die eine Webseite oder digitale Anwendungen betreiben, den Stand ihrer digitalen Barrierefreiheit zu veröffentlichen und  zugleich eine elektronische Kontaktmöglichkeit zu schaffen, mit der von Betroffenen dort festgestellte digitale Barrieren gemeldet werden können.


Im nächsten Schritt sollen die öffentlichen Webseiten in NRW auch Informationen zum Inhalt und zur Navigation in Leichter Sprache sowie in Deutscher Gebärdensprache enthalten.


Um im Bedarfsfall zu vermitteln hat die Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen (LBBP) eine sog. Ombudsstelle eingerichtet.  Auf Antrag  eines betroffenen Menschen befassen sich unabhängige Ombudsleute mit den festgestellten digitalen Barrieren, um die Einhaltung der digitalen Barrierefreiheit sicherzustellen.


Kontakt: Ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de



Viele weitere Informationen rund um das  Thema Barrierefreiheit können Sie von der  Agentur Barrierefrei NRW erhalten:    https://www.ab-nrw.de/index.php


Für die FDP Wadersloh ist dies ein ein weiterer wichtiger Schritt, damit Menschen mit Behinderung auch im - immer stärker werdenden-  digitalen Bereich am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

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