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FDP Wadersloh zu Schottergärten im Umweltausschuss vom 08.05.2023

OMW • Mai 15, 2023

Auszug TOP 4


"4 Antrag des NKN auf Änderung und Ergänzung der Satzung über die Gestaltung, Begrünung und Bepflanzung der unbebauten Flächen der Grundstücke in der Gemeinde Wadersloh vom 02.05.2022 (Vorgartensatzung)


Die aufbereitete Satzung wurde bereits in der 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Landschaft (UA) am 14.11.2022 ausführlich diskutiert und daraufhin in der 12. Sitzung des Bau-, Planungs- und Strukturausschusses vom 21.11.2022 einstimmig zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.


Die Neufassung der Satzung wird als Grundlage für die vorzunehmende Überprüfung der Einhaltungskriterien nicht nur bei der Planung, sondern auch bei der Ausführung von zukünftigen Bauvorhaben angewendet.


Die Verwaltung konnte in der Zwischenzeit mit dem Städte- und Gemeindebund (StGB) Rücksprache halten. Demnach ist eine Änderung der Landesbauordnung zum Sommer d.J., spätestens jedoch zum 01.01.2024, vorgesehen.


Über den Inhalt der geplanten Änderungen liegen dem StGB keine schriftlichen Informationen vor. Es muss daher in Betracht gezogen werden, dass bei entsprechender Änderung der gesetzlichen Grundlage die heute vorgestellte Neufassung der Vorgartensatzung wiederum anzupassen ist.


Die bereits bestehenden Schottergärten und andere, nach der nun zu verabschiedenden Satzung nicht gestattungsfähigen Einfassungen u.a. sind, so der StGB, nicht rechtssicher sanktionierbar.


Um einen Anreiz für einen freiwilligen Rückbau von Schottergärten und versiegelten Flächen zu schaffen, könnte in diesem Zusammenhang über ein gemeindliches Förderprogramm für den Rückbau von Schottergärten, … nachgedacht werden.


 Wie bereits in der Sitzung des UA vom 14.11.2022 herausgestellt, ist es der Verwaltung mit dem derzeitigen Personalbestand nicht möglich, eine detaillierte Kontrolle vor Ort und daraus u.U. resultierende Ahndung von Verstößen vorzunehmen.


Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung in der vorgestellten Form zu verabschieden.


Die FDP-Fraktion habe das Thema intensiv beraten, so SB Werner. Sie begrüße die Idee, ein gemeindliches Förderprogramm für den Rückbau von Schottergärten als Anreiz für die Bürger zu schaffen. Sie vertrete allerdings die Ansicht, dass eine Satzung rechtssicher sein müsse. Da die nun zu verabschiedende Satzung jedoch nicht rechtssicher sanktionierbar sei, könne die FDP-Fraktion den Beschlussvorschlag nicht mittragen. (...)"


Die gesamte Niederschrift ist hier einsehbar:

https://www.wadersloh.de/sessionnet/sessionnetbi/getfile.php?id=86238&type=do



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