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Mobilfunk-Warnverordnung für den Katastrophenfall erlassen

OMW • Jan. 01, 2022

Lehre aus der Flutkatastrophe

Symbolfoto, Quelle: pexels-photo-6471947.jpeg

Als Folge der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 mit fast 200 Todesopfern in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hatte sich der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Armin Schuster, für einen "Warnmittelmix" eingesetzt.


Die klassische Alarmierung mittels Sirene sei dabei ein wichtiger Teil dieser Mischung. Im Zuge der Wiedervereinigung wurde das Sirenennetz in Zuständigkeit des Bundes aufgegeben und größtenteils abgebaut. Da nun jede Kommune selbst für die Alarmierung ihrer Bürger zuständig ist, ist es dem BBK bisher noch nicht gelungen, alle Sirenenstandorte zu erfassen und zu vernetzen. Die FDP Wadersloh hat über diese Problematiken wiederholt auf dieser Seite berichtet.


Daher soll nun auch in Deutschland zusätzlich auch auf Cell Broadcasting gesetzt werden, um die Bürger vor Gefahren zu warnen. Cell Broadcasting  ist ein einfacher Mobilfunkdienst, der in Asien, USA und Teilen von Europa bereits seit mehr als 20 Jahren zum Versenden von Warnmeldungen genutzt wird. Hierbei wird an jedes eingeschaltete Mobilfunkgerät in der Nähe von Funkmasten (Funkzelle) des betreffenden Gebietes eine kurze, direkt Mitteilung gesendet.


Zur Umsetzung in Deutschland wurde im Dezember 2021 eine entsprechende Mobilfunk-Warnverordnung erlassen. Insbesondere werden die gesetzlichen Pflichten der Netzbetreiber und Mobilfunkanbieter sowie die Rahmenbedingungen für das Versenden der Warnung geregelt.


Symbolfoto, Quelle pexels-photo-249324.jpeg


Grundsätzliches zur Verordnung


Zu den Pflichten der Netzbetreiber gehört unter es nun zeitnah über Störungen informieren müssen, die den Versand der öffentlichen Warnungen behindern könnten. Weiterhin besteht die Pflicht, vor dem Versenden der Warnmeldungen via Cell Broadcasting die Echtheit einer öffentlichen Warnung zu überprüfen", so soll ein Missbrauch durch Hacker vermeiden werden, die so z.B. massenhaft Schad-Nachrichten in Umlauf bringen könnten, um Nutzerdaten zu erlangen.


Am wichtigsten ist wohl jedoch mit die Regelung, dass die Mobilfunknutzer mindestens jährlich daran erinnert werden, dass es nun diesen Dienst gibt und sie so wichtige Warnmeldungen erhalten können.


Auch wenn leider erst immer umgangssprachlich das Kind in den Brunnen gefallen sein muss, um ein Umdenken der Verantwortlichen zu bewirken, so begrüßt die FDP Wadersloh ausdrücklich diesen ersten Schritt zum  Ausbau eines funktionierenden Warnnetzes für die Bevölkerung bei Großschadensereignissen und Katastrophen. Es gilt nun weiterhin den Selbst- und Katastrophenschutz in Deutschland zu stärken und kontinuierlich auszubauen.


Zur Internetseite des BBK geht es hier.




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